Sachverständigenbüro Erich Huber

Wertermittlung mit Sachverstand

Sachverständigenbüro
Erich Huber

Architektur und Immo­bilien­bewertung sind un­se­re Kompetenz­fel­der; damit verbinden wir Wissen und langjährige Erfahrung aus dem bau­technischen Bereich mit der Immo­bilien­wirt­schaft.

Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zum Thema Immobilien und Bewertung.

Dipl.-Wirtschafts-
Ingenieur FH

Dipl.-Ingenieur FH – Architekt

Anton-Günther-Straße 12
86199 Augsburg

info@erich-huber.de
Telefon: 0821 – 99 37 08
Handy: 0172 – 83 00 268

Wertermittlung mit Sachverstand

Wertermittlung mit Sachverstand

Sachverständigenbüro

Erich Huber

Architektur und Immobilienbewertung sind unsere Kompetenzfelder; damit verbinden wir Wissen und langjährige Erfahrung aus dem bautechnischen Bereich mit der Immobilienwirtschaft.

Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zum Thema Immobilien und Bewertung.

Dipl.-Wirtschafts-Ingenieur FH
Dipl.-Ingenieur FH – Architekt


Anton-Günther-Straße 12
86199 Augsburg

info@erich-huber.de
Telefon 0821 – 99 37 08
Handy 0172 – 83 00 268

Wertermittlung mit Sachverstand

Sachverständigen­büro Erich Huber

Architektur und Immobilien­­bewertung sind unsere Kom­petenz­­felder; damit verbinden wir Wissen und langjährige Erfahrung aus dem bau­­tech­nischen Bereich mit der Immo­bilien­wirtschaft.

Wir be­raten Sie persönlich und helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zum Thema Immobilien und Be­wertung.

Dipl.-Wirtschafts-Ingenieur FH
Dipl.-Ingenieur FH – Architekt

Anton-Günther-Straße 12
86199 Augsburg

info@erich-huber.de
Telefon 0821 – 99 37 08
Handy 0172 – 83 00 268

Über uns

Zertifizierter Sachverständiger

Zertifizierter Sachverständiger für Immo­bilienbewertung (DIAZert) für die Markt­wertermittlung ge­mäß Immo­WertV aller Immo­bilienarten (LF).

Die Über­prüfung erfolgte auf  den norma­tiven Grundlagen der DIA Consulting AG und unter Einhalt­ung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024. Zertifikats-Nr.: DIA-IB-183.

Gutachterausschüsse

Ehrenamtliches Mitglied:

 

TEGOVA

Erich Huber REV

Recognised European Valuer

Bestellung und Vereidigung

Öffentlich bestellter und verei­­digter  Sach­verständiger (IHK Schwa­ben) für die Bewertung von bebauten und unbe­bauten Grundstücken.

Zertifizierter Sachverständiger

Zertifizierter Sachverständiger für Immo­bilienbewertung (DIAZert) für die Markt­wertermittlung ge­mäß Immo­WertV aller Immo­bilienarten (LF). Die Über­prüfung erfolgte auf  den norma­tiven Grundlagen der DIA Consulting AG und unter Einhalt­ung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024. Zertifikats-Nr.: DIA-IB-183.

Gutachterausschüsse

Ehrenamtliches Mitglied:

 

TEGOVA

Erich Huber REV

Recognised European Valuer

Bestellung und Vereidigung

Öffentlich bestellter und verei­­digter  Sach­verständiger (IHK Schwa­ben) für die Bewertung von bebauten und unbe­bauten Grundstücken.

Was uns unterscheidet...

In den letzten 20 Jahren hat sich gezeigt, dass unsere Kunden sehr häufig durch emotional prägende Umstände (Schei­dung, Verlust eines Angehörigen, unerwartete Pflichtteilsansprüche etc.) auf der, nicht immer einfachen, Suche nach einem kompetenten Sach­verständigen sind. Trotz hoher Aus­lastung ist es unser Anspruch, dass Sie bei uns zunächst immer ein offenes Ohr und eine persönlich Beratung zur Lösung Ihres Problems finden. In den meisten Fällen können wir bereits im ersten Telefonat die Angelegenheit von der emotionalen auf die sachliche Ebene bringen und das weitere Vorgehen konstruktiv besprechen. Wir sind uns bewusst, dass die Auswahl eines Sachverständigen vom Auftrag­geber einen hohen Vertrauensvorschuss mit sich bringt. Dieses Vertrauen erfordert eine besonders hohe und nicht immer selbstverständliche Verantwortung. Wir erstellen deshalb nur Gutachten, die den hohen Anforderungen des in § 194 BauGB definierten Verkehrswerts entsprechen. Durch gerichtliche Ent­scheidungen haben sich u.a. drei Gebote bei der Gutachtenerstattung heraus­kristallisiert:

Ein Gutachten muss sich auf Tatsachen, nicht auf Mutmaßungen stützen (BGH, Urt. v. 02.11.1983, IV a ZR 20/82). Im Rahmen seiner Aufklärungspflicht hat der Gutachter alle seine zugänglichen Erkenntnisquellen auszuwerten und zur Entscheidungsfindung heranzuziehen (BGH, Urt. v. 04.03.1982, III ZR 156/80). Als „zugängliche Erkenntnisquellen“ gelten solche, die verfügbar und benutzbar sind. Mündliche Auskünfte zum Planungsrecht sind nicht als Vertrauensgrundlage geeignet (BVerwG, Urt. v. 05.06.2003, 4 BN 29/03). Unser Anspruch – Erforschung von Tatsachen: Wir fordern bei unseren Kunden alle benötigten Dokumente und Unterlagen an bzw. beschaffen diese unter entsprechender Vollmacht bei den zuständigen Behörden und Ämtern. Wir erforschen Tatsachen und mutmaßen nicht.

Ein Gutachten ist mangelhaft, wenn es in nicht nachvollziehbarer Weise nur das Ergebnis mitteilt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.08.1995, 10 W 66/95). Unser Anspruch – unbedingte Sorgfalt: Wir begründen und plausibilisieren ausnahmslos alle unsere Wertansätze; dies fördert auch die Akzeptanz bei den beteiligten Parteien, Gerichten, Finanzämtern, finanzierenden Banken etc.. Wir sind uns der Verantwortung gegenüber Dritten sehr bewusst.

Die fachliche Kompetenz des Sachverständigen bestimmt den Wert des Gutachtens. Der Sachverständige muss deshalb einen Auftrag ablehnen, soweit seine fachliche Kompetenz dem nicht gewachsen ist, d.h., ein Gutachter darf seine fachliche Kompetenz nicht überschreiten (BGH, Urt. v. 10.07.2003, VII ZR 329/02).

Unser Anspruch – akademische Ausbildung und Erfahrung:

ARCHITEKT:  Als seit 1984 praktizierender Architekt (Diplomingenieur FH, eingetragen in der Architektenliste) besteht eine hohe Kompetenz bei der Beurteilung von Bausubstanzen und Bauplänen, bei der Projektentwicklung sowie bei der Beurteilung eines in der Immobilie schlummernden Entwicklungspotentials.

WIRTSCHAFTSINGENIEUR:  Als Diplom-Wirtschaftsingenieur mit Schwer­punkt Immobilienbewertung liegen fundierte Kenntnisse einer um­fassenden und belastbaren Immobilienbewertung vor. Das zwingend notwendige Erfassen wirtschaftlicher Zusammenhänge basiert auch auf mehr als 20-jähriger Erfahrung, auch als Gesellschafter und Geschäftsführer der „plan­quadrat Immobilien Management GmbH“.

ERFAHRUNG UND QUALIFIKATION:  Erfahrung und eine fundierte akademische Ausbildung bilden zunächst, vor allen am Markt zu findenden weiteren Qualifikationen (Zertifizierung unter Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024., öffentliche Bestellung etc.) ein unersetzliches Grundgerüst.

Bei der Erstattung eines Verkehrswertgutachtens gilt selbstverständlich auch das Konzentrationsgebot, das Objektivitätsgebot, das Klarheits- und Transparenzgebot, die Sorgfaltspflicht sowie das Höchstpersönlich­keitsgebot.

Auszeichnungen

Die Gewinner des Deutschen Gutachter Preises 2017 wurden im Rahmen des 25. Sprengnetter Jahreskongresses Immobilien­bewertung ausgezeichnet. Der Wettbewerb würdigt – unter der Schirmherrschaft von Dr. Andreas Mattner – fachlich herausragende und erfolgreiche Immobiliensachverstän­dige.

Über die Auszeichnungen entschied eine unabhängige Expertenjury nach einem objektiven Bewertungsschema.

In der Kategorie „Gutachter des Jahres“ zeichnete die Jury Erich Huber – bereits zum zweiten Mal in Folge – aus. Bei dem be­werteten Objekt handelte es sich um einen Hotelbetrieb. Anlässlich einer firmeninternen Übertragung forderte das zuständige Fi­nanzamt ein Verkehrs­wertgutachten für drei Wert­ermittlungsstichtage. Die Jury lobte ins­besondere den übersichtlichen Aufbau des Gutachtens sowie die umfassende und nach­vollziehbare Plausibilisierung der Ergebnisse.

Unter der Schirmherrschaft des „Immobilien-Manager Verlag GmbH“, vertreten durch Chefredakteur Christof Hardebusch, wurden in einer feierlichen Abendveranstaltung den drei Gewinnern der Award, ihre Urkunden und ein Preisgeld verliehen.

Gesponsert wurde der Deutsche Gutachten Preis in diesem Jahr von der Immonet GmbH, der Deutschen Bausparkasse Badenia AG, der novitas Versicherungs-makler GmbH & Co. KG, der IMV Immobilien-Marktdaten-Vertriebs GmbH, dem BANK-MAGAZIN und dem ImmobilienManager Verlag GmbH.

Auf den ersten Platz in der Kategorie „Spezialimmobilie“ wählte die Fachjury den zertifizierten Sachverständigen (TASZERT) Erich Huber. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Schloss aus dem 12. Jahrhundert, bei dessen Bewertung neben zahlreichen Rech­ten und statischen Einflüssen auch der Denk­malschutz berücksichtigt werden musste.

Was uns unterscheidet...

In den letzten 20 Jahren hat sich gezeigt, dass unsere Kunden sehr häufig durch emotional prägende Umstände (Schei­dung, Verlust eines Angehörigen, unerwartete Pflichtteilsansprüche etc.) auf der, nicht immer einfachen, Suche nach einem kompetenten Sach­verständigen sind. Trotz hoher Aus­lastung ist es unser Anspruch, dass Sie bei uns zunächst immer ein offenes Ohr und eine persönlich Beratung zur Lösung Ihres Problems finden. In den meisten Fällen können wir bereits im ersten Telefonat die Angelegenheit von der emotionalen auf die sachliche Ebene bringen und das weitere Vorgehen konstruktiv besprechen. Wir sind uns bewusst, dass die Auswahl eines Sachverständigen vom Auftrag­geber einen hohen Vertrauensvorschuss mit sich bringt. Dieses Vertrauen erfordert eine besonders hohe und nicht immer selbstverständliche Verantwortung. Wir erstellen deshalb nur Gutachten, die den hohen Anforderungen des in § 194 BauGB definierten Verkehrswerts entsprechen. Durch gerichtliche Ent­scheidungen haben sich u.a. drei Gebote bei der Gutachtenerstattung heraus­kristallisiert:

Ein Gutachten muss sich auf Tatsachen, nicht auf Mutmaßungen stützen (BGH, Urt. v. 02.11.1983, IV a ZR 20/82). Im Rahmen seiner Aufklärungspflicht hat der Gutachter alle seine zugänglichen Erkenntnisquellen auszuwerten und zur Entscheidungsfindung heranzuziehen (BGH, Urt. v. 04.03.1982, III ZR 156/80). Als „zugängliche Erkenntnisquellen“ gelten solche, die verfügbar und benutzbar sind. Mündliche Auskünfte zum Planungsrecht sind nicht als Vertrauensgrundlage geeignet (BVerwG, Urt. v. 05.06.2003, 4 BN 29/03). Unser Anspruch – Erforschung von Tatsachen: Wir fordern bei unseren Kunden alle benötigten Dokumente und Unterlagen an bzw. beschaffen diese unter entsprechender Vollmacht bei den zuständigen Behörden und Ämtern. Wir erforschen Tatsachen und mutmaßen nicht.

Ein Gutachten ist mangelhaft, wenn es in nicht nachvollziehbarer Weise nur das Ergebnis mitteilt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.08.1995, 10 W 66/95). Unser Anspruch – unbedingte Sorgfalt: Wir begründen und plausibilisieren ausnahmslos alle unsere Wertansätze; dies fördert auch die Akzeptanz bei den beteiligten Parteien, Gerichten, Finanzämtern, finanzierenden Banken etc.. Wir sind uns der Verantwortung gegenüber Dritten sehr bewusst.

Die fachliche Kompetenz des Sachverständigen bestimmt den Wert des Gutachtens. Der Sachverständige muss deshalb einen Auftrag ablehnen, soweit seine fachliche Kompetenz dem nicht gewachsen ist, d.h., ein Gutachter darf seine fachliche Kompetenz nicht überschreiten (BGH, Urt. v. 10.07.2003, VII ZR 329/02).

Unser Anspruch – akademische Ausbildung und Erfahrung:

ARCHITEKT:  Als seit 1984 praktizierender Architekt (Diplomingenieur FH, eingetragen in der Architektenliste) besteht eine hohe Kompetenz bei der Beurteilung von Bausubstanzen und Bauplänen, bei der Projektentwicklung sowie bei der Beurteilung eines in der Immobilie schlummernden Entwicklungspotentials.

WIRTSCHAFTSINGENIEUR:  Als Diplom-Wirtschaftsingenieur mit Schwer­punkt Immobilienbewertung liegen fundierte Kenntnisse einer um­fassenden und belastbaren Immobilienbewertung vor. Das zwingend notwendige Erfassen wirtschaftlicher Zusammenhänge basiert auch auf mehr als 20-jähriger Erfahrung, auch als Gesellschafter und Geschäftsführer der „plan­quadrat Immobilien Management GmbH“.

ERFAHRUNG UND QUALIFIKATION:  Erfahrung und eine fundierte akademische Ausbildung bilden zunächst, vor allen am Markt zu findenden weiteren Qualifikationen (Zertifizierung unter Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024., öffentliche Bestellung etc.) ein unersetzliches Grundgerüst.

Bei der Erstattung eines Verkehrswertgutachtens gilt selbstverständlich auch das Konzentrationsgebot, das Objektivitätsgebot, das Klarheits- und Transparenzgebot, die Sorgfaltspflicht sowie das Höchstpersönlich­keitsgebot.

Auszeichnungen

Die Gewinner des Deutschen Gutachter Preises 2017 wurden im Rahmen des 25. Sprengnetter Jahreskongresses Immo­bilien­bewertung ausgezeichnet. Der Wettbewerb würdigt – unter der Schirmherrschaft von Dr. Andreas Mattner – fachlich herausragende und erfolgreiche Immobiliensachverstän­dige.

Über die Auszeichnungen entschied eine unabhängige Expertenjury nach einem objektiven Bewertungsschema.

In der Kategorie „Gutachter des Jahres“ zeichnete die Jury Erich Huber – bereits zum zweiten Mal in Folge – aus. Bei dem be­werteten Objekt handelte es sich um einen Hotelbetrieb. Anlässlich einer firmen­internen Übertragung forderte das zuständige Fi­nanzamt ein Verkehrs­wertgutachten für drei Wert­ermittlungsstichtage. Die Jury lobte ins­besondere den übersichtlichen Aufbau des Gutachtens sowie die umfassende und nach­vollziehbare Plausibilisierung der Ergebnisse.

Unter der Schirmherrschaft des „Immobilien-Manager Verlag GmbH“, vertreten durch Chefredakteur Christof Hardebusch, wurden in einer feierlichen Abendveranstaltung den drei Gewinnern der Award, ihre Urkunden und ein Preisgeld verliehen.

Gesponsert wurde der Deutsche Gutachten Preis in diesem Jahr von der Immonet GmbH, der Deutschen Bausparkasse Badenia AG, der novitas Versicherungs-makler GmbH & Co. KG, der IMV Immobilien-Marktdaten-Vertriebs GmbH, dem BANK-MAGAZIN und dem ImmobilienManager Verlag GmbH.

Auf den ersten Platz in der Kategorie „Spezialimmobilie“ wählte die Fachjury den zertifizierten Sachverständigen (TASZERT) Erich Huber. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Schloss aus dem 12. Jahrhundert, bei dessen Bewertung neben zahlreichen Rech­ten und statischen Einflüssen auch der Denk­malschutz berücksichtigt werden musste.

Leistungen

Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien

Bewertungen
für steuerliche Zwecke

Bewertung
in der Enteignung

Bewertung
von Spezialimmobilien

Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien

Bewertungen für steuerliche Zwecke

Bewertung in der Enteignung

Bewertung von Spezialimmobilien

Publikationen

Autor im Fachbuch „Spezialimmobilien von A bis Z“
von Gabriele Bobka, erschienen bei Reguvis Fach-
medien GmbH, Köln; 4. Auflage 2024.

Autor im Fachbuch „Spezialimmobilien von A bis Z“ von Gabriele Bobka, erschienen bei Reguvis Fachmedien GmbH, Köln;
4. Auflage 2024.

Autor im Fachbuch „Spezialimmobilien von A bis Z“ von Gabriele Bobka, erschienen bei Reguvis Fachmedien GmbH, Köln; 4. Auflage 2024.

Autor in der Fachzeitschrift „Immobilien und Bewer-
ten“ Fachzeitschrift für Forschung, Recht und Praxis,
Sprengnetter Verlag und Software GmbH, Bad Neu-
enahr-Ahrweiler, Ausgabe 1 / 2016.

Autor in der Fachzeitschrift „Immobilien und Bewerten“ Fachzeitschrift für Forschung, Recht und Praxis, Sprengnetter Verlag und Software GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ausgabe 1 / 2016.

Informationen zur Bewertung

Beratung

Gerne helfen wir Ihnen bereits im Vorfeld bei allen Fragen zum Thema Immobilien und Be­wertung. Wir legen dabei  Wert auf individuelle Lösungsansätze und besprechen gemeinsam Ihr Anliegen. Nicht in jedem Fall ist eine sofortige Bewertung ziel­­führend; hier geben wir Ihnen Tipps und Informationen für das weitere Vorgehen – auch wenn dies nicht zu einer Beauftragung führt.

Ortstermin & Unterlagen

Zur Besichtigung des Bewert­ungsobjektes vereinbaren wir einen gemein­samen Orts­termin. Eine Liste der notwendigen objekt­spezi­fi­schen Unter­lagen stel­len wir Ihnen zu­sammen und helfen Ihnen auch gerne bei der Beschaffung. Original­unter­lagen scan­nen wir ein und geben Ihnen diese bei der Übergabe des Gutachtens  zurück.

Bearbeitung

Hierzu werden von uns weitere Daten bei den örtlich zustän­digen Gutachter­aus­schüssen so­wie bei den Behörden angefordert. Die Bearbeitungs­zeit ist vom Bewert­ungsauftrag, von den zur Verfügung gestellten Unterlagen und von den Auswertungen der Gutachter­ausschüsse abhängig. In der Regel müssen aber zwei bis drei Monate kalkuliert werden.

Kosten und Vertrag

Nach Vorlage des Grundbuch­auszugs kalkulieren wir den vor­aussichtlichen Zeitaufwand so­wie die zu erwartenden Neben­kosten; grundsätzlich bieten wir Ihnen daraufhin ein Pauschal­honorar ein­schließlich aller Nebenkosten an. Im Vertrag ist auch eine Vollmacht zur Beschaffung weiterer Unterlagen enthalten. Alle Daten werden von uns strengstens ver­traulich be­handelt.

Beratung

Gerne helfen wir Ihnen bereits im Vorfeld bei allen Fragen zum Thema Immobilien und Be­wertung. Wir legen dabei Wert auf individuelle Lösungs­ansätze und be­sprechen gemeinsam Ihr Anliegen. Nicht in jedem Fall ist eine sofortige Bewertung ziel­­führend; hier geben wir Ihnen Tipps und Informationen für das weitere Vorgehen – auch wenn dies nicht zu einer Beauftragung führt.

Ortstermin & Unterlagen

Zur Besichtigung des Bewert­ungsobjektes vereinbaren wir einen gemein­samen Orts­termin. Eine Liste der notwendigen objekt­spezi­fi­schen Unter­lagen stel­len wir Ihnen zu­sammen und helfen Ihnen auch gerne bei der Beschaffung. Original­unter­lagen scan­nen wir ein und geben Ihnen diese bei der Übergabe des Gutachtens  zurück.

Bearbeitung

Hierzu werden von uns weitere Daten bei den örtlich zustän­digen Gutachter­aus­schüssen so­wie bei den Behörden angefordert. Die Bearbeitungs­zeit ist vom Bewert­ungsauftrag, von den zur Verfügung gestellten Unterlagen und von den Auswertungen der Gutachter­ausschüsse abhängig. In der Regel müssen aber zwei bis drei Monate kalkuliert werden.

Kosten und Vertrag

Nach Vorlage des Grundbuch­auszugs kalkulieren wir den vor­aussichtlichen Zeitaufwand so­wie die zu erwartenden Neben­kosten; grundsätzlich bieten wir Ihnen daraufhin ein Pauschal­honorar ein­schließlich aller Nebenkosten an. Im Vertrag ist auch eine Vollmacht zur Beschaffung weiterer Unterlagen enthalten. Alle Daten werden von uns strengstens ver­traulich be­handelt.

Das Team

Wir stehen für

Erich Huber

Diplom-Ingenieur FH Architekt
Diplom-Wirtschaftsingenieur

Unabhängigkeit – Zuverlässigkeit – Transparenz

 

Erich Huber ist Inhaber des Sachverständigenbüros Erich Huber.

Als freischaffender Architekt wurden von 1984 bis 2017 zahlreiche Bauten im privaten und gewerblichen Bereich errichtet.

Als Gesellschafter und Geschäftsführer der „plan-quadrat Immobilien-Management GmbH & Co. KG“ von 1991 bis 2017 wurden die Bereiche Vermietung und Realisation von Mobilfunk – Standorten, Corporate Real Estate Management sowie Projektentwicklung und Projektsteuerung im Bereich Wohn- und Gewerbebau erfolgreich entwickelt.

Erich Huber ist ehrenamtliches Mitglied in vier Gutachterausschüssen; als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken werden Verkehrswert-gutachten in den vorstehend aufgeführten Bereichen erstattet.

Beratungsleistungen für Wirtschaftskanzleien und Anwaltshäuser zum Thema Verkehrswerte und Verkehrswertgutachten gehören zum Auf-gabenbereich. Gerne biete ich Ihnen mein Fachwissen und meine Erfah-rung auch zur Vermeidung von Konflikten im Rahmen einer Mediation an.

„Begeisterte“ und nicht nur „zufriedene“ Kunden sind hier unser Ziel. Sie werden deshalb grundsätzlich von mir persönlich betreut.

Das Team

Wir stehen für Unabhängigkeit – Zuverlässigkeit – Transparenz

Erich Huber

Diplom-Ingenieur FH Architekt
Diplom-Wirtschaftsingenieur

Erich Huber ist Inhaber des Sach­verständigenbüros Erich Huber. Als freischaffender Architekt wurden von 1984 bis 2017 zahlreiche Bauten im privaten und gewerblichen Bereich errichtet. Als Gesellschafter und Geschäftsführer der „plan­quadrat Immo­bilien-Management GmbH & Co. KG“ von 1991 bis 2017 wurden die Bereiche Vermietung und Realisation von Mobilfunk – Standorten, Corporate Real Estate Management sowie Projektentwicklung und Projekt­steuerung im Bereich Wohn- und Gewerbebau erfolgreich entwickelt. Erich Huber ist ehrenamtliches Mitglied in vier Gutachterausschüssen; als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grund­stücken werden Verkehrswert­gutachten in den vorstehend aufgeführten Bereichen erstattet. Beratungs­leistungen für Wirtschaftskanzleien und Anwaltshäuser zum Thema Verkehrs­werte und Verkehrs­wert­gutachten ge­hören zum Aufgaben­bereich. Gerne biete ich Ihnen mein Fachwissen und meine Erfahrung auch zur Vermeidung von Konflikten im Rahmen einer Mediation an. „Begeisterte“ und nicht nur „zufriedene“ Kunden sind hier unser Ziel. Sie werden deshalb grundsätzlich von mir persönlich betreut.

Angela Huber

Dipl. Design FH

Angela Huber hat Grafik-Design an der Hochschule in Augsburg studiert und ist seit mehr als 20 Jahren für die Gestaltung und das Endfinish unserer Gutachten zuständig. Sie ist meist der erste Ansprechpartner im Büro, bestellt die benötigten Unterlagen bei Auftraggebern und Behörden, bereitet die Verträge vor und erstellt bei den Ortsterminen das Begehungsprotokoll. Die anschließende Vorbereitung unserer Gutachten erfordert eine ver­ant­wortungs­volle und sehr genaue Arbeitsweise; dabei ist Vertraulichkeit oberste Prämisse.

Angela Huber

Dipl. Design FH

Angela Huber hat Grafik-Design an der Hochschule in Augsburg studiert und ist seit mehr als 20 Jahren für die Gestaltung und das Endfinish unserer Gutachten zuständig.

Sie ist meist der erste Ansprechpartner im Büro, bestellt die benötigten Unterlagen bei Auftraggebern und Behörden, bereitet die Verträge vor und erstellt bei den Ortsterminen das Begehungsprotokoll.   

Die anschließende Vorbereitung unserer Gutachten erfordert eine verant-wortungsvolle und sehr genaue Arbeitsweise; dabei ist Vertraulichkeit oberste Prämisse.

Team

Wir stehen für

Unabhängigkeit – Zuverlässigkeit – Transparenz

 

Erich Huber

  • Diplom-Ingenieur
  • FH Architekt
  • Diplom-Wirtschaftsingenieur

 

Angela Huber

  • Dipl. Design FH

Die nächste Generation

Marco Richarz

Master of Arts, Architekt
Master of Engineering Grundstücksbewertung

Marco Richarz ist der Sohn von Angela und Erich Huber. Er hat ein abgeschlossenes Hochschulstudium jeweils in Architektur und Wirtschaft. Schon zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn fand er Begeisterung rund um das Thema Immobilien und Architektur. Während seines Archi­tektur­studiums sammelte er parallel erste Eindrücke in der Grund­stücksbewertung im unserem Sachverständigenbüro. Nach einiger Zeit als angestellter Architekt entschied er sich, den Fokus auf die Wertermittlung zu legen. Er betreibt zwischenzeitlich sein eigenes Sachverständigenbüro und arbeitet kollegial mit dem Sachver­stän­digenbüro Erich Huber zusammen. In engem Austausch sind wir gemeinsam auch als Autoren tätig, entwickeln neue Wertermittlungsansätze und diskutieren auf der Basis von langjähriger Erfahrung neue Ideen, um die Wertermittlung zu fördern.

Die nächste Generation

Marco Richarz

  • Master of Arts, Architekt
  • Master of Engineering,  Grundstücksbewertung

Generationen verbinden Vergangenheit und Zukunft, während sie die Gegenwart gestalten

So auch in familiärer Zusammenarbeit zwischen Marco Richarz, meinem Sohn, und mir, Erich Huber. Durch die enge Zusammenarbeit mit Marco Richarz und seinem Sachverständigenbüro Marco Richarz ö.b.u.v., entsteht ein interaktiver Aus-tauch aus jahrzehntelanger Erfahrung und neuzeitlichen Ansätzen. Durch den ständigen Austausch mit einem öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen sind maßgeschneiderte Lösungsansätze möglich.

Unsere Verantwortung

ESG im Sachverständigenbüro

ENVIRONMENT (Umwelt)

Die Bereiche Ressourcen,  Nachhaltigkeit und klimaschädigende Immissionen beschäftigen auch uns.

SOCIAL (Soziales)

Wir respektieren Diversität, Gleichberechtigung, Menschrechte, Beschäftigungsstandards und sind uns unserer Verantwortung für die Gesellschaft bewusst.

GOVERNANCE (CEO – Büroleitung)

Unser Büro steht für klare Vision, Strategie, Ethik, Compliance und Transparenz.

ESG im Sachverständigenbüro

ENVIRONMENT (Umwelt)

Die Bereiche Ressourcen,  Nachhaltigkeit und klimaschädigende Immissionen beschäftigen auch uns.

SOCIAL (Soziales)

Wir respektieren Diversität, Gleichberechtigung, Menschrechte, Beschäftigungs-standards und sind uns unserer Verantwortung für die Gesellschaft bewusst.

GOVERNANCE (CEO – Büroleitung)

Unser Büro steht für klare Vision, Strategie, Ethik, Compliance und Transparenz.

ESG im Sachverständigenbüro - Unsere Verantwortung

ESG im Sachverständigenbüro

Klimaschädigende Immissionen:

Auch wir können klimaschädigende Immissionen nicht gänzlich ver­meiden, versuchen aber stets diese auf ein Minimum zu reduzieren ohne unseren Bewertungsauftrag einzuschränken.

Ressourcen:

Zur Vermeidung von Papier bieten wir unseren Kunden die Gutachten auch als Lesefassung im pdf-Format an; so genügt meistens eine ausgedruckte und unterzeichnete Fassung des Gutachtens. Zur Vermeidung von eigenen Druck­prozessen geben wir unsere Gutachten an eine kleine Druckerei mit der wir eine langjährige Geschäftsbeziehung pflegen. Diese unterliegt unseren Geheim­haltungs­vorschriften und kann durch optimierte Prozesse und neueste Geräte umweltfreundlicher Arbeiten.

Nachhaltigkeit:

Dienstleistungen und Produkte eines Sachverständigenbüros sind mit CO2-Emissionen verbunden. Wir sind bundesweit im Auftrag unserer Kunden mit dem PKW unterwegs; die Fahrten zu den Ortsbesichtigungen werden aus­schließlich mit einem reinen Elektro­fahrzeug zurückzugelegt. Der benötigte Strom für die Fahrzeuge sowie für  unser Büro wird weitgehend aus einer Photovoltaikanlage gewon­nen bzw. vom Stromversorger aus 100% Wasserkraft zur Verfügung gestellt. Auswärts tanken wir an den HPC-Ladepunkten vorzugs­weise 100% Ökostrom.

Klimaschädigende Immissionen:

Auch wir können klimaschädigende Immissionen nicht gänzlich ver­meiden, versuchen aber stets diese auf ein Minimum zu reduzieren ohne unseren Bewertungsauftrag einzuschränken.

Ressourcen:

Zur Vermeidung von Papier bieten wir unseren Kunden die Gutachten auch als Lesefassung im pdf-Format an; so genügt meistens eine ausgedruckte und unterzeichnete Fassung des Gutachtens.
Zur Vermeidung von eigenen Druck­prozessen geben wir unsere Gutachten an eine kleine Druckerei mit der wir eine langjährige Geschäftsbeziehung pflegen. Diese unterliegt unseren Geheim­haltungs­vorschriften und kann durch optimierte Prozesse und neueste Geräte umweltfreundlicher Arbeiten.

Nachhaltigkeit:

Dienstleistungen und Produkte eines Sachverständigenbüros sind mit CO2-Emissionen verbunden. Wir sind bundesweit im Auftrag unserer Kunden mit dem PKW unterwegs; die Fahrten zu den Ortsbesichtigungen werden aus­schließlich mit einem reinen Elektro­fahrzeug zurückzugelegt.
Der benötigte Strom für die Fahrzeuge sowie für  unser Büro wird weitgehend aus einer Photovoltaikanlage gewon­nen bzw. vom Stromversorger aus 100% Wasserkraft zur Verfügung gestellt. Auswärts tanken wir an den HPC-Ladepunkten vorzugs­weise 100% Ökostrom.

ESG im Sachverständigenbüro

Environment (Umwelt)

Wir engagieren uns für Ressourcen, Nachhaltigkeit und Emissionsreduktion.

Social (Soziales)

Diversität, Gleichberechtigung und gesellschaftliche Verant-wortung sind uns wichtig.

Governance (Unternehmensführung)

Wir stehen für Vision, Ethik und Transparenz.

Unser Engagement für die Umwelt

Klimaschädigende Immissionen

Auch wir können klimaschädliche Emissionen nicht völlig vermeiden, bemühen uns jedoch, sie so gering wie möglich zu halten, ohne unseren Auftrag einzuschränken.

Ressourcen

Um Papier zu sparen, stellen wir Gutachten als PDF bereit. Gedruckt wird lediglich eine unterschriebene Kopie, die wir an eine langjährige Partner-Druckerei mit umweltfreundlichen Prozessen geben.

Nachhaltigkeit

Unsere Dienstleistungen verursachen CO₂-Emissionen. Seit Anfang 2023 nutzen wir für bundesweite Kundenaufträge ein Elektrofahrzeug für umwelt-freundlichere Fahrten zu Ortsbesichtigungen.

Sie können mich gerne anrufen oder senden Sie mir eine E-Mail; ich berate Sie gerne …

Sie können mich gerne anrufen oder senden Sie mir eine E-Mail;
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Anton-Günther-Straße 12, 86199 Augsburg

0172 - 83 00 268

0821 - 99 37 08

0821 - 99 85 173

info@erich-huber.de

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